BrauMMstrV Brauer- und Mälzermeisterverordnung
Kenntnisse der berufsbezogenen Energieversorgungs- und Umweltschutzanlagen, 12. Kenntnisse der berufsbezogenen Prozeßautomation, 13. Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften, insbesondere des Lebensmittelrechts und der Vorschriften über den Betrieb von Schankanlagen, 14.